FAQ UWGC 17.07.24
1. Lage von U’Wine SAS und UWS (Geschäftsführerin und Komplementärin der Gesellschaften U’Wine Grands Crus)
U’Wine SAS hält 100 % des Kapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft UWS, die Geschäftsführerin und Komplementärin jeder UWGC ist.
U’Wine SAS hält weniger als 1 % des Kapitals und der Stimmrechte jeder UWGC.
Die Liquidation von U’Wine SAS könnte die Liquidation von UWS nach sich ziehen (100%ige Tochter von U’Wine SAS), die Geschäftsführerin und Komplementärin jeder UWGC ist. Jede UWGC stünde damit letztlich ohne Geschäftsführerin (UWS), ohne Komplementärin (UWS) und ohne Dienstleisterin (U’Wine SAS) da.
In diesem Fall müssten die Aktionäre jeder UWGC :
- eine neue Geschäftsführung bestellen ;
- einen neuen Komplementär bestellen oder die Rechtsform jeder UWGC-Gesellschaft ändern, die derzeit eine Kommanditgesellschaft auf Aktien ist ; und
- einen Dienstleistungsvertrag (Verkauf der Weine) schließen.
Zunächst wäre ein Kandidat für die Geschäftsführung der UWGC und die Dienstleistung zu finden, der über Erfahrung im Weiterverkauf von Weinen verfügt. Dieser Kandidat müsste den Aktionären sodann seine Strategie für den Weiterverkauf der Weine, die Höhe seines Honorars und die Dauer seines Mandats vorstellen. Sagen diese Angaben den Aktionären zu, könnte ihn die Hauptversammlung jeder UWGC als Geschäftsführer und Dienstleister bestellen. Es besteht allerdings das Risiko, dass diese neuen Bedingungen nicht mit dem ursprünglich für jede UWGC festgelegten Business Plan übereinstimmen.
Nein, die Liquidation der UWGC erfolgt bei einer Liquidation von U’Wine SAS und UWS nicht automatisch, sofern ausreichende liquide Mittel vorhanden sind (was zum jetzigen Zeitpunkt der Fall ist). Die vorzeitige Liquidation jeder UWGC hängt grundsätzlich von der gemeinsamen Entscheidung der Aktionäre ab.
Ein großer Teil der Flaschen wird bei unserem Lagerpartner Dartess in Bordeaux (Frankreich) aufbewahrt.
Einige Flaschen werden bei unserem Lagerpartner Wine World in China aufbewahrt.
Einige en primeur gekaufte Weine lagern noch in den Châteaux in Bordeaux.
Keine Flasche wird in den Zolllagern der Freihäfen von Genf (Schweiz) aufbewahrt.
2. Private Equity – Gesellschaften UWGC (UWGC1, UWGC2, UWGC3 und UWGC4)
Die Aktionäre müssen unmittelbar keine Entscheidung treffen.
UWS wird Sie zu gegebener Zeit über die Entwicklung der Lage von U’Wine SAS informieren.
Gleichwohl wollte UWS die Aktionäre der UWGC um ihre Meinung bitten, um sich zu vergewissern, dass sie weiterhin ihr Vertrauen genießt.
Die eingeholte Stellungnahme ist rein beratend.
UWS unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um den Business Plan (BP) jeder UWGC einzuhalten: U’Wine verkauft die Weine entsprechend den Absatzzielen. Um Liquidität am Markt zu finden, werden einige Verkäufe im B2B-Markt (Markt der Weinprofis) getätigt, auch wenn der Wiederverkaufspreis dort stark gedrückt ist.
Seien Sie zunächst versichert, dass jede Entscheidung von UWS und U’Wine SAS zu den UWGC das Interesse ihrer Aktionäre berücksichtigt.
Im Interesse der UWGC-Aktionäre liegt insbesondere, dass UWS und U’Wine SAS den Ankauf der Weine zu bestmöglichen Bedingungen und den Verkauf im Einklang mit dem Business Plan fortsetzen, auch wenn der B2B-Markt stark gedrückt ist.
U’Wine SAS beabsichtigt, die Wiederverkaufsgebühren auf 25 % des Nettoverkaufspreises anzuheben, was für jede UWGC Mehrkosten bedeutet. Diese Lage, die wir als vorübergehend erhoffen, betrifft nur einen geringen Teil des Bestands jeder UWGC-Gesellschaft. Die Wiederverkaufsgebühren werden gesenkt, sobald die Lage es erlaubt.
Auch die Lagergebühren unseres Lagerpartners werden steigen, ohne dass dies die Gemeinkosten jeder UWGC-Gesellschaft über 30 % des Zeichnungsbetrags hinaus erhöht.
Bei ihrer Gründung wurde zwischen U’Wine SAS als Dienstleisterin und jeder UWGC als Begünstigter ein Dienstleistungsvertrag geschlossen.
Dieser Vertrag wird im Wege eines Nachtrags geändert, um die neuen Tarifbedingungen aufzunehmen.
Der Entwurf des Nachtrags wird zuvor vom Aufsichtsrat jeder UWGC genehmigt.
Um jeden Interessenkonflikt abzudecken, wurde der Entwurf zur Änderung der Tarifbedingungen dem Aufsichtsrat der UWGC bereits vorgelegt, der ihn am 26. Juni im Grundsatz gebilligt hat.
Die Auswirkung der neuen Tarifbedingungen auf die Business Plans und die Performance-Szenarien der UWGC wird derzeit analysiert. UWS wird Sie schnellstmöglich informieren.
Nein. U’Wine SAS muss einen Umsatz von 600 k€ pro Monat erzielen. Deshalb haben wir uns im Rahmen des Fortführungsplans verschiedene einzuhaltende Etappenziele gesetzt. UWS wird Sie regelmäßig über die Lage von U’Wine SAS informieren.
Den UWGC und ihrer Geschäftsführung Zeit geben, um den Verkauf der Weine im Einklang mit dem Business Plan bestmöglich zu steuern.
Derzeit sind die Aktionäre von UWGC1 am stärksten betroffen, und zwar bei den Tranchen 2016 bis 2019.
Die Aktionäre der Tranchen 2020 bis 2022 von UWGC1 und die Aktionäre von UWGC2 sind deutlich weniger betroffen.
Die Aktionäre von UWGC 3 und UWGC 4 sind nicht betroffen.
Bei den Tranchen 2016 bis 2019 von UWGC 1 werden die Anleger einen Wertverlust hinnehmen, dessen Höhe von den Verkäufen in China und vom Einzelhandel in Frankreich abhängt. Bei den Tranchen 2020 bis 2022 von UWGC1 erhoffen wir eine neutrale bis positive Rendite.
Für UWGC2, UWGC 3 und UWGC4 erhoffen wir eine Verbesserung der Marktbedingungen in 3 bis 4 Jahren.
Nein. Wir werden das « worst case scenario » jeder UWGC-Gesellschaft nach dem Jahresabschluss am 30. September 2024 simulieren. Zur Information: Der B2B-Markt ist derzeit stark gedrückt ; es sind Verkäufe von bis zu -50 % des ersten B2B-Primeurpreises zu beobachten (also -50 % des Einkaufspreises des Weins).
Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint es uns nicht opportun, die vorzeitige Liquidation der UWGC zu beschließen.
Die ursprünglich festgelegten Ausstiegsbedingungen für die Aktionäre haben sich nicht geändert. Wir verweisen Sie auf die in den Informationsunterlagen genannten Bedingungen. UWS wird die für einen vorzeitigen Ausstieg verfügbaren Volumina mitteilen.
Für die Gesellschaften UWGC2, UWGC3 und UWGC4 sehen die Satzungen vor, dass das Liquidationsnettovermögen nach Wahl jedes Aktionärs entweder in bar oder durch Übergabe noch vorrätiger Weinflaschen ausgekehrt werden kann.
Die Satzung der Gesellschaft UWGC sieht diese Option nicht vor.
Jede UWGC-Gesellschaft hatte das Ziel, 80 % der eingesammelten Mittel in Weinkäufe umzusetzen. Der Rest ist dafür bestimmt, die Betriebskosten jeder Gesellschaft über 8 Jahre zu decken. Jede Gesellschaft hat sich verpflichtet, 30 % des Zeichnungsbetrags an Betriebskosten nicht zu überschreiten.
Weine, die noch nicht verkaufsreif sind, bleiben eingelagert.
Derzeit haben die UWGC keinerlei Schulden.
- Tranche 2016 : Dezember 2015 - 30. September 2016
- Tranche 2017 : 1. Oktober 2016 – 30. September 2017
- Tranche 2018 : 1. Oktober 2017 – 30. September 2018
- Tranche 2019 : 1. Oktober 2018 – 30. September 2019
- Tranche 2020 : 1. Oktober 2019 – 30. September 2020
- Tranche 2021 : 1. Oktober 2020 – 30. September 2021
- Tranche 2022 : 1. Oktober 2021 – 16. Juni 2022
Die zwischen dem 1. August 2023 und dem 4. Januar 2024 eingesammelten Mittel waren Gegenstand einer Kapitalerhöhung von UWGC4. Nur die nach dem 4. Januar 2024 eingesammelten Mittel werden mangels Kapitalerhöhung zurückerstattet.
Ja, sie werden spätestens am 31. Juli 2024 zurückerstattet.
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